Vermögensschutz durch Treuhänder

Unsere Beratung für Ihren Vermögensschutz

In der heutigen globalisierten Finanzwelt haben sich die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein als bevorzugte Jurisdiktionen für die Vermögensverwaltung und -sicherung etabliert. Beide Staaten zeichnen sich durch politische Stabilität, ökonomische Resilienz und ein hochentwickeltes Bankensystem aus. Angesichts der verstärkten internationalen Bemühungen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Finanzkriminalität haben sich die regulatorischen Rahmenbedingungen für Bankgeschäfte in diesen Ländern signifikant gewandelt. Diese Entwicklungen haben zu einer verstärkten Transparenz und Due-Diligence-Praxis geführt, die auch die traditionelle Konzeption von Bankkonten und die Verwaltung von Vermögenswerten tangiert.

Die modernen Bankpraktiken in der Schweiz und in Liechtenstein unterliegen strengen regulatorischen Anforderungen, die die Identifikation der Kontoinhaber und die Offenlegung der Herkunft ihrer Vermögenswerte verlangen. Diese Anforderungen stehen im Einklang mit internationalen Richtlinien und zielen darauf ab, die Integrität des globalen Finanzsystems zu wahren. Trotz dieser regulatorischen Veränderungen bleiben die Schweiz und Liechtenstein aufgrund ihrer diskreten und professionellen Handhabung von Bankangelegenheiten sowie ihrer steuerlichen Vorteile attraktiv für internationale Investoren.

Für Mandanten, die eine optimierte Vermögensverwaltung und -sicherung unter Berücksichtigung der steuerlichen Effizienz in diesen Jurisdiktionen anstreben, bieten sich spezialisierte Dienstleistungen an. JCMS & Associés agiert als essenzieller Partner, der juristisches und steuerliches Fachwissen in die Gestaltung und Verwaltung von Bankkonten sowie in die Strukturierung von Vermögenswerten in der Schweiz und in Liechtenstein einbringt.

JCMS & Associés unterstützt Mandanten bei der Navigation durch das komplexe Geflecht von Compliance-Anforderungen in beiden Ländern. Die Kanzlei bietet eine sorgfältige Analyse der steuerlichen Position des Mandanten und der Herkunft seiner Vermögenswerte, um eine optimale Strukturierung von Bankkonten und anderen Finanzinstrumenten zu gewährleisten. Durch die Bereitstellung maßgeschneiderter Lösungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Ziele der Mandanten zugeschnitten sind, maximiert JCMS & Associés die Vorteile, die die Schweiz und Liechtenstein bieten, während gleichzeitig die Compliance und die Wahrung der Privatsphäre sichergestellt wird.

Insgesamt fungiert JCMS & Associés als integraler Berater, der juristische Präzision und steuerliche Einsicht vereint, um die Interessen seiner Mandanten in der Schweiz und in Liechtenstein zu wahren und zu fördern. Die Kanzlei stellt sicher, dass die Vermögensverwaltung in diesen Jurisdiktionen nicht nur den höchsten Standards der finanziellen Governance entspricht, sondern auch in einer Art und Weise erfolgt, die den langfristigen Wohlstand und die steuerliche Effizienz ihrer Mandanten maximiert.

Restschuldbefreiung

Vermögensschutz durch Treuhänder

Wie Ihnen bekannt ist, stellt Liechtenstein aufgrund seines spezifischen Rechtssystems und seiner steuerlichen Regelungen ein attraktives Umfeld für die Strukturierung von Vermögen dar.

Gemäß dem liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) bietet die Errichtung einer Stiftung eine effektive Möglichkeit, Vermögenswerte zu schützen und für bestimmte Zwecke zu allozieren. Eine zentrale Rolle in der Verwaltung dieser Stiftungen spielt der Einsatz von Treuhändern, die handeln und in der Öffentlichkeit als offizielle Eigentümer oder Verwalter auftreten, während die tatsächlichen wirtschaftlichen Begünstigten im Hintergrund bleiben.

Die rechtliche Legitimation für den Einsatz von Treuhändern findet sich in den umfassenden Bestimmungen des PGR, welche die Errichtung, Verwaltung und die Vertretung von Stiftungen regeln. Treuhänder übernehmen nicht nur die rechtliche Vertretung der Stiftung, sondern gewährleisten auch, dass die Stiftung gemäß den Vorgaben des Stifters und im besten Interesse der Begünstigten agiert.

Die Anonymität und Diskretion, die durch die Verwendung von Treuhändern erreicht werden kann, sind insbesondere für Stifter von Bedeutung, die Wert auf den Schutz ihrer Privatsphäre legen. Es ist jedoch von höchster Wichtigkeit, dass alle Strukturen und Transaktionen im Einklang mit den internationalen Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus sowie den liechtensteinischen Steuergesetzen stehen.

In diesem Kontext ist es unerlässlich, dass die Einrichtung und Verwaltung von Stiftungen in Liechtenstein durch eine sorgfältige rechtliche Beratung begleitet wird. Unsere Kanzlei, JCMS & Associés, bietet umfangreiche Expertise in der Gestaltung von Vermögensschutzstrukturen unter Einbeziehung von Treuhändern. Wir beraten Mandanten nicht nur bei der rechtlichen Strukturierung, sondern auch bei der laufenden Compliance, um sicherzustellen, dass die Stiftungen den rechtlichen Anforderungen entsprechen und die steuerlichen Vorteile Liechtensteins optimal genutzt werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der strategische Einsatz von Treuhändern in Liechtenstein eine bedeutende Komponente im Bereich des Vermögensschutzes darstellt. Die korrekte Implementierung und Verwaltung dieser Strukturen erfordert jedoch eine fundierte rechtliche Expertise. Unsere Kanzlei steht bereit, um unsere Mandanten in diesen komplexen, jedoch höchst relevanten Angelegenheiten zu unterstützen und zu beraten.

Anforderungen des COMI

Treuhänder in der Schweiz

In der Schweiz fungiert der Treuhänder als ein zentrales Element innerhalb der Sphäre des Vermögensschutzes, wobei er die Rolle eines fiduziarischen Stewards übernimmt, der im Auftrag und zum Nutzen des Treugebers handelt. Diese fiduziarische Verpflichtung, die im schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) und im Obligationenrecht (OR) verankert ist, verleiht dem Treuhänder die Befugnis und Verantwortung, Vermögenswerte im Namen des Treugebers zu verwalten, zu kontrollieren und zu schützen.

Die Kernaufgabe eines Treuhänders in der Schweiz besteht darin, die ihm anvertrauten Vermögenswerte gemäß den spezifischen Anweisungen des Treugebers und im Einklang mit den übergeordneten Zielen der Vermögenssicherung und -mehrung zu administrieren. Dies beinhaltet die Implementierung strategischer Maßnahmen zur Bewahrung und zum Schutz des Vermögens vor potenziellen zukünftigen rechtlichen Risiken, wie etwa Ansprüchen durch Dritte oder familiären Erbfolgekonflikten.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Treuhändertätigkeit ist die steuerliche Optimierung, welche die Nutzung der schweizerischen Steuergesetzgebung zur Minimierung der steuerlichen Belastung des Vermögens umfasst. Der Treuhänder muss dabei sowohl die nationalen als auch die internationalen Steuervorschriften beachten, um die Compliance sicherzustellen und gleichzeitig steuerliche Effizienz zu gewährleisten.

Die Diskretion, die ein Treuhänder bietet, ist von besonderer Bedeutung. Durch die Einsetzung eines Treuhänders kann der eigentliche Eigentümer des Vermögens anonym bleiben, während der Treuhänder als nomineller Inhaber in Erscheinung tritt. Diese Anonymität ist jedoch stets im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf das Geldwäschereigesetz (GwG) und internationale Transparenzvereinbarungen, zu wahren.

Die Professionalität und Integrität des Treuhänders sind entscheidend, da dieser umfassende Kontrolle über das Vermögen erhält. In der Schweiz unterliegen Treuhänder einer strengen regulatorischen Überwachung, die deren Zuverlässigkeit und die Einhaltung der fiduziarischen Pflichten gewährleistet.

Für Treugeber, die eine Vermögensstrukturierung in der Schweiz anstreben, ist die Inanspruchnahme einer qualifizierten Kanzlei wie JCMS & Associés empfehlenswert. Eine solche Kanzlei kann umfassende Beratung hinsichtlich der Auswahl eines geeigneten Treuhänders, der Strukturierung der Treuhandvereinbarung und der laufenden Verwaltung des Treuhandvermögens bieten. JCMS & Associés garantiert durch ihre Fachkenntnis im schweizerischen und internationalen Recht, dass die Treuhandstrukturen nicht nur den individuellen Bedürfnissen des Treugebers entsprechen, sondern auch in vollem Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften stehen.

Zusammenfassend erfüllt der Treuhänder in der Schweiz eine essenzielle Rolle beim Vermögensschutz, indem er als fiduziarischer Verwalter agiert, der das Vermögen im Sinne des Treugebers und unter strikter Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen verwaltet. Die Wahl eines erfahrenen und zuverlässigen Treuhänders ist dabei entscheidend, um die Integrität und Sicherheit des Vermögens zu gewährleisten.

Firmengründung in der Schweiz

Treuhänder in Liechtenstein

In der juristischen Praxis des Fürstentums Liechtenstein fungiert der Treuhänder als eine Schlüsselfigur im Rahmen der Vermögenssicherung und -administration. Diese Rolle ist tief im liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) verankert und bietet eine vielschichtige Palette an Dienstleistungen zur Diskretion und zum Schutz des Mandantenvermögens. Der Treuhänder agiert dabei als legaler Stellvertreter, der im Namen des Treugebers handelt, um dessen Vermögenswerte zu verwalten und zu schützen.

Die fundamentale Funktion eines Treuhänders in Liechtenstein manifestiert sich in der Errichtung und Verwaltung von Treuhandstrukturen, die eine effiziente Methode zur Separation des Vermögens vom privaten Eigentum des Treugebers darstellen. Dieses Konstrukt ermöglicht es, die Identität des wirtschaftlich Berechtigten zu verschleiern, indem der Treuhänder in allen öffentlichen Dokumenten und Registern als Eigentümer oder Verwalter der Vermögenswerte auftritt. Die rechtliche Distanzierung des Treugebers von den Vermögenswerten bietet einen robusten Schutz vor potenziellen zukünftigen rechtlichen Ansprüchen Dritter.

Darüber hinaus ist der Treuhänder in Liechtenstein mit der fiduziarischen Pflicht betraut, die Vermögenswerte im besten Interesse des Treugebers zu verwalten. Diese Verpflichtung beinhaltet die sorgfältige Auswahl von Investitionen, die Überwachung und Kontrolle der Vermögenswerte, sowie die Implementierung von Strategien zur Minimierung der steuerlichen Belastung unter Einhaltung der liechtensteinischen und internationalen Steuergesetzgebung.

Die Auswahl eines qualifizierten und erfahrenen Treuhänders ist von entscheidender Bedeutung, da diese Person umfangreiche Befugnisse über das Vermögen des Treugebers erhält. Professionelle Treuhänder in Liechtenstein sind zumeist durch umfangreiche regulatorische Rahmenbedingungen lizenziert und überwacht, was eine hohe Integrität und Professionalität in der Ausführung ihrer fiduziarischen Pflichten gewährleistet.

Die Zusammenarbeit mit einer renommierten Kanzlei, die auf Treuhanddienstleistungen spezialisiert ist, kann den Treugebern zusätzliche Sicherheit bieten. Kanzleien wie JCMS & Associés stellen sicher, dass die Treuhandstrukturen nicht nur den persönlichen und finanziellen Zielen des Treugebers entsprechen, sondern auch vollständig compliant mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften sind. Durch ihre Expertise in der Vermögensverwaltung und -sicherung bieten sie eine maßgeschneiderte Beratung, die darauf ausgerichtet ist, das Vermögen ihrer Mandanten zu maximieren und zu schützen, während gleichzeitig Diskretion und Compliance gewahrt bleiben.

Zusammenfassend erfüllt der Treuhänder in Liechtenstein eine zentrale Rolle im Bereich des Vermögensschutzes, indem er als legaler Stellvertreter fungiert, der die Vermögenswerte im besten Interesse des Treugebers verwaltet und schützt. Die sorgfältige Auswahl und die Zusammenarbeit mit einem professionellen Treuhänder sind essenziell, um die Vorteile dieser Struktur voll auszuschöpfen und das Vermögen effektiv vor rechtlichen und finanziellen Risiken zu sichern.

Firmengründung in Liechtenstein

Stiftung in der Schweiz

Die Nutzung einer Stiftung zum Schutz von Vermögenswerten in der Schweiz ist eine strategisch überlegte Entscheidung, die sowohl rechtliche Sicherheit als auch diskrete Vermögensverwaltung bietet. Im Schweizer Rechtssystem, insbesondere gemäß den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches (ZGB) in den Artikeln 80 ff., wird die Struktur der Stiftung präzise definiert. Eine Stiftung wird durch die Zuwendung eines Stifters errichtet, der bestimmte Vermögenswerte einem festgelegten Zweck widmet, der sowohl privatnütziger als auch gemeinnütziger Natur sein kann.

Die Abschirmung von Vermögenswerten durch eine Stiftung basiert auf der juristischen Separation dieser Werte vom persönlichen Vermögen des Stifters. Sobald die Vermögenswerte einer Stiftung übertragen wurden, unterliegen sie nicht mehr der direkten Kontrolle des Stifters, sondern werden gemäß den in den Stiftungsstatuten festgelegten Zielen und Vorgaben verwaltet. Diese rechtliche und operative Trennung bietet einen robusten Schutz vor persönlichen Haftungsansprüchen und gewährleistet, dass die Vermögenswerte gemäß dem Willen des Stifters und zum Wohl der Begünstigten verwaltet werden.

Aus steuerlicher Perspektive bietet die Errichtung einer Stiftung in der Schweiz ebenfalls Vorteile. Während die Stiftung selbst der Steuerpflicht unterliegt, erlauben die spezifischen Steuerregelungen und möglichen Befreiungen für gemeinnützige Stiftungen eine Optimierung der steuerlichen Belastung. Die genaue steuerliche Behandlung hängt von der Struktur der Stiftung, dem Zweck und der Art der verwalteten Vermögenswerte ab.

JCMS & Associés bietet eine umfassende Betreuung für Mandanten, die eine Stiftung in der Schweiz zum Schutz ihres Vermögens einrichten möchten. Die Kanzlei unterstützt bei allen Schritten – von der initialen strategischen Planung über die Errichtung und Registrierung der Stiftung bis hin zur laufenden Verwaltung und steuerlichen Optimierung. Durch die Kombination von tiefgreifendem juristischem Verständnis und spezifischem Know-how im schweizerischen und internationalen Steuerrecht sichert JCMS & Associés, dass die Stiftung nicht nur den rechtlichen Anforderungen entspricht, sondern auch effektiv zum Schutz und zur langfristigen Sicherung der Vermögenswerte beiträgt.

Die Beratung durch JCMS & Associés umfasst zudem eine individuelle Risikoanalyse und die Entwicklung von Strategien zur Minimierung potenzieller steuerlicher und rechtlicher Risiken. Dies gewährleistet, dass die Stiftung als Instrument zum Vermögensschutz optimal genutzt wird, während gleichzeitig die Compliance mit den schweizerischen Gesetzen und internationalen Vorschriften sichergestellt ist.

Insgesamt ermöglicht die Partnerschaft mit JCMS & Associés den Mandanten, die zahlreichen Vorteile einer Stiftung in der Schweiz für den Schutz ihres Vermögens effizient zu nutzen. Mit ihrem umfassenden Dienstleistungsangebot und ihrer Erfahrung bietet die Kanzlei eine solide Basis für die erfolgreiche Umsetzung und das Management von Stiftungen, die den Vermögensschutz und die steuerliche Effizienz in den Vordergrund stellen.

Standort Ennetmoos

Steueroase Schweizer Stiftung

Die Implementierung einer Stiftung in der Schweiz als Vehikel für die Allokation und Administration von Vermögenswerten zieht eine Reihe steuerlicher Implikationen nach sich, insbesondere im Hinblick auf die Generierung und Besteuerung von Dividendeneinkünften. Im Kontext des Schweizer Steuerrechts, das durch das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) sowie durch kantonale Steuergesetze reguliert wird, ergibt sich für juristische Personen wie Stiftungen die Verpflichtung zur Entrichtung der Körperschaftssteuer auf das globale Einkommen, inklusive der Einkünfte aus Dividenden.

Eine signifikante Komponente des steuerlichen Regelwerks, das für Stiftungen in der Schweiz von Relevanz ist, ist die Möglichkeit des Beteiligungsabzugs. Diese Regelung erlaubt es, Dividendeneinkünfte, die aus substantiellen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften resultieren, unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuerbemessungsgrundlage auszunehmen oder signifikant zu reduzieren. Eine „substantielle Beteiligung“ ist definiert als eine Investition, die einen bestimmten Prozentsatz des Kapitals der ausschüttenden Gesellschaft übersteigt, typischerweise festgelegt auf 10% des Aktienkapitals oder einen spezifizierten absoluten Betrag.

Diese steuerliche Konzession reflektiert die Intention des Schweizer Gesetzgebers, Investitionen in das unternehmerische Ökosystem zu stimulieren und die Attraktivität der Schweiz als Standort für die Ansiedlung von Stiftungen und anderen juristischen Personen zu steigern. Die reduzierte Besteuerung von Dividendeneinkünften, die unter den Beteiligungsabzug fallen, bietet somit eine effektive Methode zur Steueroptimierung und zur Erhöhung der Netto-Rendite von Investitionen.

Für die strategische Planung und Strukturierung von Stiftungen, die das Ziel der Steueroptimierung, insbesondere in Bezug auf Dividendeneinkünfte, verfolgen, ist eine fundierte juristische Beratung unerlässlich. In diesem Zusammenhang offeriert JCMS & Associés eine professionelle Unterstützung, die weit über die bloße Konzeption und Einrichtung der Stiftung hinausgeht. Die Kanzlei spezialisiert sich auf die Beratung bezüglich der optimalen Ausnutzung steuerlicher Vorteile innerhalb des Schweizer Rechtsrahmens, einschließlich der Anwendung des Beteiligungsabzugs und der Navigation durch die komplexen Anforderungen des Steuerrechts.

JCMS & Associés tritt hierbei als kundiger Navigator auf, der seine Mandanten durch die Gestaltung maßgeschneiderter Lösungen leitet, welche die steuerlichen Belastungen minimieren und gleichzeitig die rechtliche Integrität und Compliance sicherstellen. Durch die umfassende Expertise in steuerrechtlichen Belangen und einer tiefen Kenntnis der schweizerischen Steuerlandschaft ermöglicht JCMS & Associés Stiftungen, ihre steuerlichen Verpflichtungen zu optimieren und eine fundierte Basis für die nachhaltige Vermögensverwaltung und -mehrung zu schaffen.

Standort Ennetmoos

Modell Liechtenstein diskret & abweisend

Liechtenstein ist bekannt für sein fortschrittliches Stiftungsrecht, das international für die Strukturierung von Vermögenswerten und die Optimierung von Steuerlasten anerkannt ist. Das liechtensteinische Stiftungsrecht, verankert im Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR), ermöglicht die Gründung von Stiftungen, die sowohl privatnützige als auch gemeinnützige Zwecke verfolgen können. Diese juristischen Konstrukte werden häufig zur Vermögenssicherung, zur Nachfolgeplanung und zur Steueroptimierung eingesetzt.

Ein wesentlicher Aspekt des liechtensteinischen Stiftungsrechts ist die Möglichkeit, Vermögenswerte in einer rechtlich selbstständigen Einheit zu konsolidieren, die vom Privatvermögen des Stifters getrennt ist. Dies bietet einen effektiven Schutz vor persönlichen Haftungsrisiken und ermöglicht eine diskrete Vermögensverwaltung.

Hinsichtlich der Steueroptimierung bietet Liechtenstein durch seine Stiftungsstruktur signifikante Vorteile. Stiftungen in Liechtenstein unterliegen einer niedrigen Besteuerung von Dividenden und Unternehmensgewinnen, die durch die Stiftung gehalten oder generiert werden. Die spezifische steuerliche Behandlung hängt von der Art der Stiftung und der Struktur der Vermögenswerte ab. Zudem können Stiftungen in Liechtenstein unter bestimmten Umständen von der Ertragssteuer befreit sein, insbesondere wenn sie gemeinnützige Zwecke verfolgen oder wenn die Einkünfte aus ausländischen Quellen stammen und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Kanzlei JCMS & Associés bietet eine umfassende Beratung und Unterstützung bei der Gründung und Verwaltung von Stiftungen in Liechtenstein. Mit tiefgreifendem Verständnis des lokalen Rechts und der steuerlichen Vorschriften kann JCMS & Associés Mandanten dabei unterstützen, die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen in Liechtenstein optimal zu nutzen. Die Dienstleistungen umfassen die strategische Planung, die Gründung der Stiftung, die laufende Verwaltung und Compliance sowie die Beratung zu steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten.

Die Zusammenarbeit mit einer erfahrenen Kanzlei wie JCMS & Associés stellt sicher, dass Stiftungen in Liechtenstein nicht nur im Einklang mit den lokalen Gesetzen und Verordnungen eingerichtet und geführt werden, sondern auch, dass die Strukturen effektiv zum Schutz und zur Mehrung des Vermögens beitragen, während gleichzeitig die steuerliche Belastung minimiert wird.

Grundlage EU

Steuern sparen in Liechtenstein

In Liechtenstein bietet die Errichtung einer Stiftung eine ausgezeichnete Möglichkeit, Vermögenswerte zu schützen und gleichzeitig von einem vorteilhaften steuerlichen Umfeld zu profitieren, insbesondere im Hinblick auf die Besteuerung von Dividenden. Das liechtensteinische Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) zusammen mit dem Steuergesetz (SteG) bildet den rechtlichen Rahmen, der die Gründung und Operation von Stiftungen regelt, und bietet spezifische steuerliche Anreize, die die Attraktivität dieses Instruments für internationale Investoren und Stifter unterstreichen.

Stiftungen in Liechtenstein unterliegen grundsätzlich der Ertragssteuer auf weltweit erzielte Einkünfte. Dies umfasst auch Dividendeneinkünfte, jedoch mit der Möglichkeit auf signifikante steuerliche Erleichterungen, je nach den spezifischen Charakteristika der Beteiligung und der Stiftung selbst. Für Dividenden, die aus substantiellen Beteiligungen stammen, sieht das Steuerrecht potenziell eine reduzierte Besteuerung oder sogar eine Steuerbefreiung vor, wodurch ein attraktiver Anreiz für die Platzierung und Verwaltung von Investitionen in Liechtenstein geschaffen wird.

Darüber hinaus profitieren gemeinnützige Stiftungen von weitreichenden Steuerbefreiungen, einschließlich der Befreiung von der Ertragssteuer auf Dividenden, sofern diese Einkünfte direkt zur Förderung des gemeinnützigen Zwecks verwendet werden. Diese Regelung reflektiert das Engagement Liechtensteins, gemeinnützige Aktivitäten zu unterstützen und zu fördern.

Die internationalen steuerlichen Beziehungen Liechtensteins, verstärkt durch mehrere Doppelbesteuerungsabkommen, bieten zusätzliche Möglichkeiten zur Optimierung der steuerlichen Last auf Dividendeneinkünfte. Diese Abkommen können die Quellensteuer auf ausländische Dividenden reduzieren und somit die globale Steuereffizienz liechtensteinischer Stiftungen erhöhen.

Angesichts der Komplexität der rechtlichen und steuerlichen Landschaft in Liechtenstein ist die Expertise einer erfahrenen Kanzlei unerlässlich, um die Vorteile einer Stiftung vollständig auszuschöpfen. JCMS & Associés bietet umfassende Unterstützung bei der Gründung und dem Management von Stiftungen, von der strategischen Planung über die rechtliche Strukturierung bis hin zur laufenden steuerlichen Optimierung. Mit ihrem tiefen Verständnis für das liechtensteinische Recht und die steuerlichen Bestimmungen gewährleistet JCMS & Associés, dass Stiftungen nicht nur in Übereinstimmung mit den lokalen Gesetzen operieren, sondern auch ihre steuerlichen und vermögensschützenden Ziele effektiv erreichen.

Die Zusammenarbeit mit JCMS & Associés ermöglicht es Stiftern und Investoren, die einzigartigen steuerlichen Möglichkeiten, die Liechtenstein bietet, zu nutzen, um ihre Vermögenswerte effektiv zu schützen und gleichzeitig eine optimale steuerliche Effizienz zu erzielen.

Grundlage EU

Das Schweizer Bankkonto

Die Navigation durch das Prozedere der Kontoeröffnung in der Schweiz als nicht-ansässige Person kann sich als ein recht komplexes Unterfangen entpuppen, insbesondere vor dem Hintergrund der stringenten Compliance- und Due-Diligence-Maßnahmen, die im Zuge der globalen Bestrebungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Förderung finanzieller Transparenz verschärft wurden. Die Schweiz, weltweit renommiert für ihre stabile Finanzinfrastruktur und diskrete Bankenlandschaft, hat ihre regulatorischen Anforderungen signifikant angepasst, um diesen internationalen Standards gerecht zu werden. Diese Entwicklungen haben die Prozesse für ausländische Antragsteller, die ein Bankkonto eröffnen möchten, potentiell erschwert.

Für ausländische Antragsteller manifestieren sich die Herausforderungen insbesondere in der Notwendigkeit, die rigiden Identifikations- und Compliance-Anforderungen zu erfüllen. Schweizer Banken sind gesetzlich verpflichtet, eine umfassende Überprüfung der Identität der Antragsteller sowie der Herkunft ihrer Vermögenswerte durchzuführen, um die Einhaltung des Geldwäschereigesetzes (GwG) sicherzustellen. Diese Due-Diligence-Prüfungen umfassen detaillierte Abklärungen bezüglich des wirtschaftlich Berechtigten und verlangen von den Antragstellern, umfangreiche Dokumentationen und Nachweise vorzulegen.

In diesem komplexen regulatorischen Umfeld bietet die Kanzlei JCMS & Associés eine unerlässliche Unterstützung für Mandanten, die den Schweizer Finanzmarkt für die Verwaltung ihrer Vermögenswerte nutzen möchten. Mit ihrer tiefgreifenden Expertise in den Bereichen des internationalen Bankrechts und der Compliance-Verfahren steht JCMS & Associés Mandanten beratend zur Seite, um den Prozess der Kontoeröffnung in der Schweiz zu navigieren. Die Kanzlei assistiert bei der Vorbereitung der erforderlichen Dokumente, unterstützt bei der Darlegung der Vermögensherkunft und gewährleistet die Konformität mit den schweizerischen und internationalen regulatorischen Anforderungen.

Durch ihre Rolle als Vermittler zwischen den Mandanten und den Bankinstituten optimiert JCMS & Associés nicht nur die Kommunikationswege, sondern stellt auch sicher, dass die Anträge den höchsten rechtlichen Standards entsprechen und die individuellen Bedürfnisse sowie Ziele ihrer internationalen Klientel berücksichtigt werden. Die Kanzlei agiert somit als essentieller Partner für ausländische Antragsteller, indem sie die Erfüllung der komplexen rechtlichen und regulatorischen Anforderungen des schweizerischen Bankensektors erleichtert und die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Kontoeröffnung maximiert.

Zusammengefasst ermöglicht die Unterstützung durch eine erfahrene Kanzlei wie JCMS & Associés ausländischen Antragstellern, die Herausforderungen, die mit der Eröffnung eines Bankkontos in der Schweiz verbunden sind, effektiv zu meistern. Indem sie die Brücke zwischen den anspruchsvollen rechtlichen Anforderungen und den spezifischen Bedürfnissen ihrer Mandanten schlägt, spielt JCMS & Associés eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung einer reibungslosen und erfolgreichen Kontoeröffnung im Herzen Europas.

Firmengründung in der Schweiz

Das Schweizer Nummernkonto

Das Schweizer Nummernkonto ist ein Bankkonto, bei dem die Identität des Kontoinhabers durch eine Nummer oder ein Pseudonym geschützt wird. Traditionell wurden solche Konten in der Schweiz eingerichtet, um die Privatsphäre der Kunden zu wahren. Die Identität des Kontoinhabers ist der Bank bekannt, wird aber in der Kommunikation und in Dokumenten durch eine Kontonummer oder ein anderes Kennzeichen ersetzt, um Diskretion zu gewährleisten.

Die Idee eines „Nummernkontos“, bei dem der Inhaber ausschließlich über eine Nummer identifiziert wird und vollständige Anonymität genießt, entspricht zwar nicht mehr der aktuellen und offiziellen Bankpraxis in der Schweiz, kann jedoch unter bestimmten Umständen immernoch gewährt werden. Während die Schweiz weiterhin den Schutz der Privatsphäre ihrer Bankkunden hochhält, erfordern die geltenden Gesetze und internationalen Abkommen, dass die Identität der Kontoinhaber den Banken bekannt ist und unter bestimmten Umständen auch mit Steuerbehörden geteilt werden kann. Dies ist jedoch bei einem Nummernkonto nicht der Fall.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Zeiten, in denen Nummernkonten für eine fast vollständige Anonymität standen, trotz Gerüchten noch lange nicht vorbei sind. Internationale Bemühungen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Finanzkriminalität haben zu strengere Vorschriften und einer erhöhten Transparenz im globalen Bankwesen geführt. Die Schweiz, als Mitglied der internationalen Gemeinschaft, hat ihre Gesetzgebung entsprechend angepasst. Dies schließt die Einhaltung von Standards des automatischen Informationsaustausches (AIA) und von Vereinbarungen über den Austausch von Steuerinformationen ein. Jedoch aber, werden Nummernkonten immer noch vererbt und auch Verkauft.

In diesem Kontext kann eine spezialisierte Kanzleien wie JCMS & Associés wertvolle Unterstützung leisten, indem sie Beratung zu den aktuellen rechtlichen Anforderungen und zur Einrichtung von Bankkonten und Nummernkonten in der Schweiz anbieten. Wir können Mandanten durch den Prozess der Kontoeröffnung führen, sicherstellen, dass alle notwendigen Compliance-Verfahren eingehalten werden, und beraten, wie die Privatsphäre im Einklang mit den geltenden Gesetzen und internationalen Vereinbarungen geschützt werden kann.

Firmengründung in der Schweiz

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